AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Schröter Medizintechnik GmbH

Allgemein
Sämtlichen auch künftigen Geschäften liegen diese Verkaufs und Lieferbedingungen zugrunde. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Formularmäßig in bezug genommene Auftragsbedingungen des Käufers gelten als nicht vereinbart.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird in der jeweils bei Lieferung gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; in diesem Falle gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis als vereinbart. Ein Rücktrittsrecht wegen Preiserhöhungen besteht nicht.

3. Lieferung
Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich  anders  vereinbart. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Minder- oder Mehrleistungen bis zu 10% gelten als Vertragserfüllung. Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse sowie alle Fälle höherer Gewalt, wie auch Krieg, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen etc. sowie Störungen und Einschränkungen bei unseren Zulieferanten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unsererLieferpflicht. In solchen Fällen sind wir berechtigt, mit entsprechender Verzögerung zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt  mit Auftragsbestätigung  (Annahme)  durch  uns,  nach Einigsein über den Vertragsinhalt und Eingang der erforderlichen Unterlagen  (Genehmigungen,  Freigaben, Pläne, Zeichnungen, etc.) die vom Auftraggeber beschafft werden müssen. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichtlieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

4. Gefahrtragung
Die Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfrei und/oder in Transportmitteln des Verkäufers geliefert wird. Das Gefahrenrisiko geht mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Nicht rechtzeitig abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versandvorschriften sind in der Bestellung anzugeben, andernfalls bleibt die Ware der Versandart ohne Verbindlichkeit für schnellste und billigste Beförderung uns überlassen. Ohne ausdrückliche Bestimmung durch den Käufer erfolgt der Versand unversichert auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5. Zahlung
Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind unsere Rechnungen binnen 21 Kalendertagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Fristüberschreitung ist der Rechnungsbetrag mit 8% über dem jewei ligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wechsel werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Protest einer Wechsels oder Schecks,  Vermögensverfall oder Zahlungsverzug des Käufers löst die Fälligkeit aller Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber sofort aus.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Mit Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnung mit Gegenforderungen soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind, ist der Käufer ausgeschlossen.

6. Gewährleistungsfrist und Mängelrügen
Die Gewährleistungsfrist für unsere Geräte beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr ab Lieferung. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar. Veränderungen und Verbesserungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Jegliche Beanstandungen hat der Käufer uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen und eine Überprüfung durch uns zu ermöglichen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zeitpunkt des Einganges der Rüge. Bei begründeter, rechtzeitiger Mängelrüge kann der Käufer entweder die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, ins besondere Rücktritts- und Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Schadensersatz
Wir haften auf Schadensersatz nur beschränkt wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Mangelfolgeschäden jeder Art. Bei Zusicherungen  von  Eigenschaften beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht unter Ausschluß sämtlicher mittelbarer bzw. Folgeschäden auf den Auftragswert.

8. Mindermengenzuschlag
Der Mindesauftragswert beträgt Euro 50,-- pro Auftrag. Bei geringerem Auftragsvolumen gilt ein Mindermengenzuschlag pro Auftrag in Höhe von Euro 10,-- zzgl. Verpackungs- und Versandkosten und MWSt - als vereinbart.

9. Rücknahme
Nimmt der Käufer trotz Fristsetzung die bestellte Ware nicht ab, so sind wir, unabhängig von dem Nachweis des tatsächlichen Schadens, berechtigt, 20% vom Auftragswert/Kaufpreis als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. 

10. a) Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit uns entstandenen Verbindlichkeiten unser volles unbeschränktes Eigentum. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist unzulässig. Eine Pfändung hat der Käufer uns sofort mitzuteilen. Der Käufer kann die Vorbehaltsware jedoch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter den nachstehenden Bedingungen verarbeiten oder veräußern. Der Käufer tritt hiermit seine zukünftigen Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der  Vorbehaltsware  in  voller  Höhe,  aus  der  Veräußerung  des Verarbeitungserzeugnisses mit einem Teilbetrag entsprechend unserem Miteigentumsanteil zur Sicherung ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Drittkäufer bekanntzugeben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.  Der  Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachgekommen ist. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so gelten wir als Hersteller und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Endergebnissen.

b) Kauf auf Probe
Der Käufer gilt insoweit nur als Verwahrer. Ist dem Käufer die Ware probeweise überlassen, so gilt diese als vorbehaltlos zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen gekauft und erworben, wenn der Käufer uns die Ware nicht innerhalb der Probezeit zurückgegeben hat. Die fristgerechte Rückgabe gilt erst ab Zugang der Ware in ordnungsgemäßen und unbeschädigten Zustand bei uns als erfolgt. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Probekäufer bleiben unberührt.

c) Ausfuhr/Weiterveräußerung
Die Ausfuhr oder sonstige Weiterveräußerung in das Ausland einschließlich der Freihafengebiete von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Beelitz. Gerichtsstand ist, soweit zulässig Potsdam.

12. Schlußbestimmungen
Änderungen und Abweichungen sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.  Dies  gilt  auch  für  die Aufhebung  des  Schriftformerfordernisses.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Es soll anstelle der unwirksamen Bestimmung im Wege der Aus-legung eine Regelung gelten, die dem, von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.